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Prüfung ihrer Persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz

Sie haben PSA gegen Absturz die nach BGG 906 geprüft werden muss? Dann nehmen Sie mit uns Kontakt auf und wir erstellen ihnen ihr individuelles Angebot!

Häufige Fragen

Jeder Unternehmer muss PSA gegen Absturz auf einen fehlerfreien Zustand durch einen Sachkundigen prüfen lassen. Die Zeitspanne der Prüfung muss den betrieblichen Verhältnissen angepasst, jedoch mindestens einmal jährlich durchgeführt werden!

PSA gegen Absturz sind Systeme, die Personen vor dem Abrutschen oder Abstürzen schützen oder abstürzende Personen auffangen sowie eine sichere Rettung aus Höhen und Tiefen sicherstellen.

PSA gegen Absturz kommt zum Einsatz, wenn die Verwendung von kollektiven Absturzsicherungen (z. B. Seitenschutz) aus arbeitstechnischen Gründen nicht möglich ist und Auffangeinrichtungen wie Fanggerüste, Dachfanggerüste oder Schutznetze unzweckmäßig sind.
Dies ist unter anderem der Fall, wenn deren Aufbau sowie deren Abbau mit größeren Gefahren verbunden ist als die durchzuführende Arbeit.
Der Einsatz von kollektiven Sicherungsmaßnahmen hat Vorrang vor der Verwendung von Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz.

Folgende Systeme können zum Einsatz kommen:

  • Rückhaltesystem zur Verhinderung, dass Bereiche mit Absturzgefahr erreicht werden.
  • Haltesystem als Arbeitsplatzpositionierungssystem, mit dem Arbeiten so ausgeführt werden, können, dass ein Absturz verhindert wird
  • Auf- und Abseilsystem zum Erreichen von Arbeitsplätzen einschließlich Absturzsicherung
  • Auffangsystem zur Verhinderung eines Absturzes, indem die abstürzende Person aufgefangen wird
  • Rettungssystem, mit dem eine Person sich selbst oder durch einen Retter aus einer Höhe oder Tiefe gerettet werden kann

PSA

ihre Anfrage zur Prüfung von PSA gegen Absturz

Unsere Kontaktdaten

Kletterwelt Erzgebirge
c/o CVJM Strobel-Mühle Pockautal e.V.
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D - 09509 Pockau
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